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   VG Greifswald, 15.05.2017 - 6 A 90/16 As HGW   

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VG Greifswald, 15.05.2017 - 6 A 90/16 As HGW (https://dejure.org/2017,37878)
VG Greifswald, Entscheidung vom 15.05.2017 - 6 A 90/16 As HGW (https://dejure.org/2017,37878)
VG Greifswald, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - 6 A 90/16 As HGW (https://dejure.org/2017,37878)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Greifswald, 15.05.2017 - 6 A 90/16
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass sich der Schutzsuchende im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung seines Asylantrages als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG jedenfalls dann auf die Zuständigkeit des nach den einschlägigen Dublin-Bestimmungen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedsstaates berufen kann, wenn die (Wieder-) Aufnahmebereitschaft eines anderen (unzuständigen) Mitgliedstaates nicht positiv feststeht (BVerwG, Urt. v. 27. April 2016 - 1 C 24/15, juris-Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15

    Zuständigkeitsbestimmung nach Dublin-VO nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Auszug aus VG Greifswald, 15.05.2017 - 6 A 90/16
    Dieser Anspruch wird vereitelt, wenn eine Überstellung in den ursprünglich für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat nicht erfolgt und nach Ablauf der Überstellungsfrist auch nicht mehr erfolgen kann und die nunmehr zuständige Beklagte weiterhin von der Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ausgeht (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. April 2015 - A 11 S 121/15, juris-Rn. 42; OVG NRW, Urt. v. 4. Februar 2016 - 13 A 59/15. A, juris-Rn. 64 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2016 - 13 A 59/15

    Aufhebung einerAbschiebungsanordnung und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Greifswald, 15.05.2017 - 6 A 90/16
    Dieser Anspruch wird vereitelt, wenn eine Überstellung in den ursprünglich für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat nicht erfolgt und nach Ablauf der Überstellungsfrist auch nicht mehr erfolgen kann und die nunmehr zuständige Beklagte weiterhin von der Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ausgeht (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. April 2015 - A 11 S 121/15, juris-Rn. 42; OVG NRW, Urt. v. 4. Februar 2016 - 13 A 59/15. A, juris-Rn. 64 ff.).
  • VG Greifswald, 15.05.2017 - 6 A 1095/16

    "Dublin-Verfahren"

    Aufgrund des Ablaufs der sechsmonatigen Überstellungsfrist der Eltern der Klägerin, ohne, dass diese abgeschoben wurden, ist nach Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO die Zuständigkeit für die Verfahren der Eltern auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen (vgl. dazu die Entscheidung im Verfahren 6 A 90/16 As HGW).
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